Was für Kommunen gilt
Der IT-Planungsrat hat 2023 entschieden, die kommunale Verwaltungsebene nicht in die deutsche NIS2-Umsetzung einzubeziehen. Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit Dezember 2025 in Kraft, das Informationssicherheitsgesetz NRW seit Januar 2026. Beide verpflichten die Kernverwaltung einer Kommune nicht direkt. Unabhängig davon gelten die Sicherheitsanforderungen der DSGVO für alle personenbezogenen Daten, die Ihre Verwaltung verarbeitet.